1961

Geschehen

Das Projekt Vereinssatzung wird zum Abschluss gebracht: am 28.1.1961 wird in der Hauptversammlung von den anwesenden 36 ordentlichen Mitgliedern der vorgelegte Satzungsentwurf angenommen und beschlossen. In der Folge wird die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Kirchheim beantragt. Am 24. April erfolgt dann dort die offizielle Eintragung unter dem Namen "Fliegergruppe Dettingen unter Teck e.V." Im Vereinsregister wird die Fliegergruppe nun unter der Nummer VR 78 geführt. Unter anderem wird in der Satzung die Zusammensetzung und der Wahlturnus des Ausschuss festgelegt; die Wahl des 1. und 2., Vorsitzenden erfolgt auf unbestimmte Zeit.

Nach der erfolgreichen Premiere im Vorjahr tritt Karl Fischer erneut bei den Deutschen Meisterschaften, die in diesem Jahr in Braunschweig-Waggum ausgetragen werden, an. Das Wetter ermöglicht leider nur vier Wertungstage - und auch das nur nach Verlängerung der eigentlich geplanten Wettbewerbsdauer. Karl Fischer belegt unter diesen Bedingungen in der Standardklasse unter den 33 gemeldeten Startern den achtbaren 12. Platz. Auch bei den dezentralen Wettbewerben bleibt die Fliegergruppe in der Erfolgsspur: in der Mannschaftswertung des dezentralen Streckensegelflugwettbewerbs des DAeC belegt die Mannschaft K. Fischer - E. Hezel - H. Müller in der Landeswertung den ersten Platz. Beim vom BWLV ausgeschriebenen Wettbewerb erreicht die Mannschaft K. Fischer - W. Jauch - H. Müller den 3. Platz.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Fliegergruppe und dem 10-jährigen Jubiläum seit der Wiedergründung wird eine Jubiläumsfeier verbunden mit der Taufe der neu gebauten Ka- 8 für den 22.04.1961 geplant und durchgeführt. Die ursprüngliche Erstgründung der Dettinger Fliegergruppe geht auf den 1. Februar 1930 zurück , als einige Flugenthusiasten in Dettingen die "Flug- und Arbeitsgruppe Dettingen/Teck" gründeten. Diese wurde 1937 in das NSFK eingegliedert. Nachdem Zusammenbruch 1945 war die Fliegerei erst einmal untersagt. Als dies nach 1950 wieder möglich schien, erfolgte - wie an dieser Stelle schon berichtet - umgehend die Wiedergründung.
Für die Veranstaltung werden keine Mühen und Aufwände gescheut: so wird eine Festschrift erstellt und gedruckt; um für ein kurzweiliges Programm zu sorgen, werden mehrere Varietèkünstler und Musiker engagiert und eine Tanzkapelle gebucht. Zu den Festrednern gehören neben dem 1. Vorsitzenden Willi Jauch auch Helmut Bozler und Chrisian Biser vom BWLV sowie Bürgermeister Käser. Im Rahmen der Veranstaltung wird darüber hinaus die neue Ka-8 von Landrat Dr. Schaude auf den Namen "Teckstrolch" getauft.; Dr. Schaude war schon 1952 Taufpate des ersten Flugzeuges der Dettinger Segelflieger, dem Grunau Baby.

Um fliegerisch weiterzukommen werden mehrere Fluglager organisiert: gemeinsam mit der Burschenschaft wird von 24.-30.4.1961 ein Schulungslager am Platz  durchgeführt. Einige Mitglieder fahren zum Fliegerurlaub nach Aigen im Ennstal; ein weiteres Lager mit kleiner Beteiligung findet im August auf dem Klippeneck statt. Das Föhnfliegen in den Alpen wird entdeckt, in erster Linie um dort die Bedingungen zum Höhendiamanten zu erfliegen. So wird im Herbst die Ka-8 für mehrere Wochen in Innsbruck stationiert und dort von mehreren Mitgliedern für Höhenflüge eingesetzt. 
Und wieder unterlaufen in der Euphorie des Überlandfliegens Verletzungen der Flugsicherungsvorschriften. So taucht in Beschwerden des Innenministeriums zu unerlaubten Annäherungen von Segelflugzeugen an Flughäfen und Militärflugplätzen auch ein Dettinger Flugzeug auf: am 5.7.1961 landet Ernst Habermann mit der Ka 8 auf dem zur damaligen Zeit vom amerikanischen Militär betriebenen Flugplatz in München Schleißheim. 

Neben der Fliegerei fällt aber auch wieder jede Menge Arbeit an. Zusätzlich zu der bereits durchgeführten Jubiläumsveranstaltung im Frühjahr, findet am 1.Juli  wieder ein Sommernachtsfest statt, das gemeinsam mit dem Musikverein durchgeführt wird. Außerdem wird die Kantine umgebaut und gemütlicher gestaltet; unter anderem wird ein Ölofen wird beschafft und eingebaut. Damit der Werkstattbetrieb geregelt abläuft, werden regelmäßige Arbeitstermine am Dienstag und Freitagabend angesetzt. Bei Bedarf z.B. dringenden Reparaturen werden weitere Termine festgelegt. Im Protokollbuch ist nachzulesen, daß jeder dabei selbst für geeignete Arbeitskleidung zu sorgen hat. Wer in einem fremden Arbeitsmantel angetroffen wird, soll 1,00 DM Strafgebühr bezahlen !